Corporate Housekeeping

Der Bereich des sog. „Corporate Housekeeping“ befasst sich insbesondere mit dem gesellschaftsrechtlichen Innenleben eines Unternehmens und dessen kontinuierlicher juristischer Begleitung und Gestaltung. Ziel des Corporate Housekeeping ist, potentielle juristische Probleme bereits im Vorfeld zu erkennen und durch entsprechende Gestaltung gar nicht erst virulent werden zu lassen.

Die dazugehörigen anwaltlichen Tätigkeiten umfassen u.a.

  • Anpassung von Gesellschaftsverträgen/ Satzungen, Geschäftsordnungen und Gesellschaftervereinbarungen an die aktuelle Rechtsprechung sowie an unternehmensspezifische Veränderungen
  • Vorbereitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen, inkl. der Erstellung von entsprechenden Einladungsschreiben, Weisungen/ Vollmachten der Gesellschafter
  • Entwurf von Gesellschaftsbeschlüssen
  • gesellschaftsrechtliche Prüfung und Gestaltungsvorschläge