Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten wir vorwiegend die Arbeitgeberseite sowie Führungskräfte, wie z.B. leitende Angestellte und Geschäftsführer. Dabei sind wir sowohl gestaltend als auch forensisch tätig, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung von Arbeits-, Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
  • Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Arbeitsrechtliche Fragen der Unternehmensgründung bzw. bei Umwandlungen und Restrukturierung
  • Betriebsübergang und Unterrichtungsschreiben nach § 613a BGB
  • Betriebsverfassungsrechtliche Fragen inkl. Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitnehmerüberlassung, Drittpersonaleinsatz, Freie Mitarbeit