Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten wir vorwiegend die Arbeitgeberseite sowie Führungskräfte, wie z.B. leitende Angestellte und Geschäftsführer. Dabei sind wir sowohl gestaltend als auch forensisch tätig, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Gestaltung von Arbeits-, Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Mitarbeiterbeteiligung
- Arbeitsrechtliche Fragen der Unternehmensgründung bzw. bei Umwandlungen und Restrukturierung
- Betriebsübergang und Unterrichtungsschreiben nach § 613a BGB
- Betriebsverfassungsrechtliche Fragen inkl. Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Arbeitnehmerüberlassung, Drittpersonaleinsatz, Freie Mitarbeit